Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINE TICKET-GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KUNST!RASEN GmbH
Stand: Juli 2021

Präambel
Die KUNST!RASEN GmbH ist Betreiber der gleichnamigen Spielstätte in der Charles-de-Gaulle-Str., 53113 Bonn. Die KUNST!RASEN GmbH vermietet ihr Gelände an sog. örtliche Veranstalter welche Konzerte in der Spielstätte durchführen. Zusätzlich agiert die KUNST!RASEN GmbH (im Folgenden „Veranstalter“ oder „Betreiber“ genannt) selbst als örtlicher Veranstalter in der eigenen sowie anderen Spielstätten. Eintrittskarten (fortan: Tickets) werden, sollte die KUNST!RASEN GmbH als Veranstalter agieren, selbst oder über offizielle Vorverkaufsstellen in Verkehr gebracht.

Die nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan: ATGB) regeln das rechtliche Verhältnis beim Ticketkauf zwischen Ticketkäufern- und Inhabern (im Folgenden Kunden genannt) und dem Veranstalter. Die ATGB verstehen sich ergänzend zu den AGB der Spielstätte „KUNST!RASEN“ sowie den AGB der Vorverkaufsstellen. Ticketkäufer und -inhaber akzeptieren diese Bedingungen und stimmen diesen beim Erwerb eines Tickets automatisch zu.

1. Geltungsbereich der ATGB
1.1
Diese ATGB gelten für den Erwerb sowie Verwendung sämtlicher Eintrittskarten für Veranstaltungen der KUNST!RASEN GmbH, die entweder von selbiger verkauft oder durch vom Veranstalter autorisierte Ticket-Anbieter in Verkehr gebracht werden.

1.2 Der Veranstalter nutzt ggf. zusätzlich die Möglichkeit am Tag der Veranstaltung in der jeweiligen Spielstätte eine Abendkasse einzurichten und Tickets zu veräußern, insofern die Veranstaltung nicht ausverkauft ist. Für den Ticketverkauf vor Ort gelten ebenfalls die ATGB des Veranstalters.

2. Ticketbestellung
2.1
Kunden haben verschiedene Möglichkeiten Tickets zu erwerben. Der Veranstalter erstellt für die jeweilige Veranstaltung frühzeitig eine Liste von Bezugsquellen und kommuniziert diese öffentlich.

2.2 Der Veranstalter legt den Eintrittspreis, Ticket-Kategorien sowie das Gesamtkontingent für seine Veranstaltungen fest. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Zahlungsmodalitäten, Lieferbedingungen sowie Kundenservice von Vorverkaufsstellen.

2.3 Der Veranstalter hat jederzeit das Recht die maximale Anzahl der zu verkaufenden Tickets pro Person festzulegen.

2.4 Nachfolgend werden unter den Ziffern 2.4.1 - 2.4.4 die unterschiedlichen Ticket-Vertriebsarten erläutert. Eine Kombination aller Vertriebsarten ist möglich und wird frühzeitig öffentlich kommuniziert. Eventuelle Vorverkaufsgebühren, Versandkosten sowie anderweitige, branchenübliche Bezugskosten, sind vom Kunden zu tragen.

2.4.1 Eigenvertrieb
(1) Der Veranstalter hat die Möglichkeit Tickets selbst, sowohl im Internet als auch stationär zu verkaufen, nutzt diese aber nicht zwingend.

(2) Sollte die KUNST!RASEN GmbH selbst als Veranstalter agieren, erfolgt die Abwicklung des Ticketverkaufs im Namen und auf Rechnung der KUNST!RASEN GmbH vornehmlich mittels des Online-Buchungssystems „White-Label“ (www.the-white-label.com).
  • Der Kunde wird über die Webseite www.kunstrasen-bonn.de/ticketbestellungen auf die White-Label-Bestellseite für die jeweilige Veranstaltung weitergeleitet und kann dort die gewünschten Tickets auswählen. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der ausgewählten Tickets ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „ALLGEMEINE TICKET-GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KUNST!RASEN GmbH akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Vertrag kommt mittels Rücksendung der durch White Label generierten Bestellbestätigung (inkl. Ticketversands) per Email zustande.
  • Die Tickets werden per Post als Hardtickets, per E-Mail oder PDF-Link („print@home“) sowie in Form eines digitalen Tickets für mobile Endgeräte („Mobile Ticket“) zugestellt. Beim sog. print@home-Verfahren druckt der Kunde das online erworbene Ticket nach Abschluss des Kaufvertrags oder nach Zahlungseingang und anschließender Freischaltung über einen Internetzugang mit einem PC selbst aus. Die Eindeutigkeit des Tickets ist hierbei durch einen aufgedruckten 1D oder 2D-Barcode gegeben, der beim Zutritt zur Veranstaltung mit einem Handscanner überprüft und entwertet wird. Beim Handyticket-Verfahren werden sowohl ein print@home-Ticket als auch ein digitales Ticket bereitgestellt. Letzteres kann auf weitere mobile Endgeräte verteilt und zur jeweiligen Entwertung am Veranstaltungsort auf selbigen dargestellt werden, sofern alle technischen Anforderungen an das mobile Endgerät erfüllt sind. Die Sicherstellung der Lesbarkeit des Barcodes zum Zeitpunkt der Zutrittskontrolle obliegt dem Kunden, weshalb das Mitführen eines ausgedruckten print@home-Tickets ausdrücklich empfohlen wird. Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets durch den Kunden besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder Erstattung von Ticketentgelt.
  • Bei Abwicklung des Kartenverkaufes über sonstige autorisierte Vorverkaufsstellen (siehe Ziffern 2.4.2 und 2.4.3) finden deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ticketverkauf in der jeweils gültigen Fassung zusätzlich Anwendung.

2.4.2 Autorisierte Online-Vorverkaufsstellen
Der Veranstalter beauftragt Online-Ticket-Anbieter mit dem Verkauf von Tickets. Kunden können über die Plattformen der jeweiligen Ticketanbieter Tickets erwerben. Autorisierte Vorverkaufsstellen des Veranstalters sind die Ticketmaster GmbH (Spree Forum, Alt-Moabit 60, 10555 Berlin), die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (Contrescarpe 75a, 28195 Bremen) und die Bonnticket GmbH (Heussallee 11, 53113 Bonn), welche Online-Shops und stationäre Bezugsquellen betreiben.

2.4.3 Autorisierte stationäre Vorverkaufsstellen
Der Veranstalter beauftragt stationäre Ticket-Anbieter mit dem Verkauf von Tickets. Die unter 2.4 genannten Ticket-Anbieter betreiben in der Regel zusätzlich lokale Vertriebsstellen. Eine Übersicht der Lage und Adressen stationärer VVK-Stellen wird vom Veranstalter und/oder vom Ticket-Anbieter öffentlich kommuniziert.

2.4.4 Nicht-autorisierter Vorverkauf
(1) Die Weitergabe erworbener Tickets ist grundsätzlich nicht gestattet. Insbesondere bei Anbietern auf sog. Zweit-Ticketmärkten kann es sich um vom Veranstalter nicht autorisierte Ticket-Händler handeln. Es gelten zusätzlich die AGB für die Weitergabe/den Weiterverkauf von Eintrittskarten von Veranstaltungen der KUNST!RASEN GmbH (einsehbar unter: www.kunstrasen-bonn.de/ticketbestellung).

(2) Der Veranstalter wird Personen, deren Tickets aus nicht autorisierten Zweit-Ticketmärkten oder dem Schwarzmarkt stammen, den Einlass zur Veranstaltung verwehren. Ein Sicherheitsdienst wird am Einlass des Veranstaltungsortes sämtliche Tickets auf ihre Gültigkeit überprüfen.

(3) Sollte es zu einem Veranstaltungsausfall kommen, bei dem ein Erstattungsanspruch des Kunden entsteht, wird der Differenzbetrag zwischen Originalpreis und tatsächlich gezahltem Preis des Zweitticket- oder Schwarzmarktes nicht erstattet.

(4) Die Bedingungen der vorgenannten Absätze (1) bis (3) gelten auch bei Erwerb von Tickets über Verbraucher (vgl. § 13 BGB).

3. Vertragsschluss & Leistungsgegenstand
3.1
Mit dem Erwerb eines Tickets schließt der Kunde einen Kauf- bzw. Liefervertrag mit der jeweiligen Verkaufsstelle sowie einen Leistungsvertrag mit dem Veranstalter über die Teilnahme an der Veranstaltung. Der Veranstalter gewährleistet eine zuverlässige Durchführung seiner Veranstaltung.

3.2 Bei Nicht-Erhalt oder verspäteter Zustellung von Tickets, die durch eine Vorverkaufsstelle (insbesondere online) erworben wurden, ist der Veranstalter nicht haftbar.

4. Widerrufsrecht beim Erwerb des Tickets
Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise oder gänzlich über Fernkommunikationsmittel (Vorverkaufsstellen) im Sinne des § 312c Abs. (2) BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. (1) BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. (2) Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter oder die jeweilige Vorverkaufsstelle bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s).

5. Rücknahme und Erstattung
5.1
Eine Rücknahme von Tickets ist ausgeschlossen.

5.2 Kann ein Ticket-Kunde oder –Inhaber nicht zur Veranstaltung erscheinen, so ist eine Weitergabe oder Veräußerung nach Maßgabe der AGB für die Weitergabe/den Weiterverkauf von Eintrittskarten von Veranstaltungen der KUNST!RASEN GmbH (einsehbar unter: www.kunstrasen-bonn.de/ticketbestellung) zulässig.

5.3 Bei Veranstaltungsabsagen oder -änderungen, durch die ein Erstattungsanspruch des Kunden an den Veranstalter entstehen, muss sich der Kunde an die Verkaufsstelle wenden, an der das Ticket erworben wurde.

5.4 Sollte eine Veranstaltung auf ein anderes Datum verlegt werden, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Ist das Ersatzdatum für den Kunden nicht zumutbar, so hat er das Recht auf die volle Erstattung des Kaufpreises, abzgl. Gebühren und muss sich die Verkaufsstelle wenden, über die das Ticket gekauft wurde.

5.5 Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung sowie Dauer der Darbietung der auftretenden Künstler. Ob bei berechtigter Reklamation ein Erstattungsanspruch entsteht, muss individuell geprüft werden.

6. Zutrittsberechtigungen zum Veranstaltungsort
6.1
Alle Personen mit einem gültigen Ticket, die nicht gegen die Hausordnung des Veranstaltungsortes verstoßen oder nach einer Bewertung durch einen Sicherheitsdienst und/oder den Veranstalter kein Sicherheitsrisiko für sich oder andere darstellen, haben Zutritt zur Veranstaltung.

6.2 Der Veranstalter hat je nach Spielstätte die Möglichkeit den Publikumsbereich in verschiedene Kategorien und Ränge zu unterteilen. Ticketinhaber haben somit einen Anspruch auf Zugang zu ihren jeweiligen, auf den Tickets abgedruckten Kategorien und Rängen, jedoch nicht automatisch Anspruch auf den Zutritt in andere Publikumsbereiche.

6.3 Jedes Ticket wird am Eingang entwertet und berechtigt zum einmaligen Zugang zur Veranstaltung, insofern nicht anders angegeben. Mit dem Ende der Veranstaltung endet ebenfalls die Gültigkeit des Tickets.

6.4 Veranstaltungsbesucher stimmen mit einem Ticketkauf automatisch und unwiderruflich der Hausordnung des Veranstaltungsortes zu. Verstöße gegen die Hausordnung des Veranstaltungsortes können einen Ausschluss von der Veranstaltung nach sich ziehen. Das Ticket ist in diesem Fall ungültig, ein Wiedereinlass wird verwehrt sowie eine Erstattung ausgeschlossen.

6.5 Der Veranstalter rät seinen Kunden nach dem Einlass zum Veranstaltungsort bereits entwertete Tickets sorgfältig aufzuheben, um jederzeit die Teilnahme an der Veranstaltung legitimieren zu können.

6.6 In allen Veranstaltungsorten gelten die jeweiligen nationalen sowie kommunalen Gesetze und Bestimmungen. Dies bezieht insbesondere das Jugendschutzgesetz sowie den Verkauf von alkoholischen Getränken mit ein. Der Veranstalter achtet gemeinsam mit der Veranstaltungsstätte auf die Einhaltung der geltenden Gesetze und Bestimmungen.

7. Datenschutz, Ton- und Bildaufzeichnungen
7.1
Soweit der Veranstalter persönliche Daten von Besuchern erhält, werden diese entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Externe Dienstleister und Vertragspartner, die im Auftrag des Veranstalters persönliche Daten von Besuchern nutzen (z.B. im Rahmen des Kartenverkaufs/Kartenvorverkaufs, zum Versand von Publikationen), sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.

7.2 Der Veranstalter darf bei Veranstaltungen Fotoaufnahmen und Bildaufzeichnungen zu Dokumentations- und PR-Zwecken (Print und Online-Bereich) erstellen (lassen) und Print-/Online-/Fernsehmedien solche Aufnahmen/Aufzeichnungen und Übertragungen gestatten. Die Veröffentlichung der Bildaufnahmen von Veranstaltungsbesuchern ist auch ohne deren Einverständnis rechtlich zulässig (vgl. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG).

8. Schlussbestimmungen
8.1
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.2 Gerichtsstand ist Bonn, Deutschland.

8.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.


ERGÄNZUNGEN ZU DEN ALLGEMEINEN TICKET-GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DER HAUSORDNUNG DER KUNST!RASEN GmbH AUFGRUND DER MASSNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG DER INFEKTION MIT DEM CORONA-VIRUS -SARS-COV-2
Stand: Mai 2021

1. Zutrittsberechtigung / Schnelltest (vor Ort)
1.1
Ticket-Inhaber*innen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder typische Symptome einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen (Atemnot, Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust), sind von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

1.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur gestattet, wenn der /die Ticket-Inhaber*in
  • einen Tagesaktuellen Corona-Schnelltest mit negativem Test-Ergebnis vorweisen kann oder
  • als geimpft oder genesen nach Maßgabe der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) gilt und
  • sich mit Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen kann.
1.3 Tagesaktueller Corona-Schnelltest bedeutet, dass die Testvornahme höchstens 24 Stunden vor dem Beginn der Veranstaltung liegt. Im Varieté-Theater „G.O.P“ (Karl-Carstens-Straße 1, 53113 Bonn) wird ein ortsnahes Schnell-Testzentrum für Veranstaltungen auf dem Kunstrasengelände angeboten, welches an den Veranstaltungstagen von 07:00 h bis 20:00 Uhr eine (kostenlose) Corona-Testmöglichkeit ohne vorherige telefonische Anmeldung ermöglicht. Die KUNST!RASEN GmbH arbeitet zu diesem Zweck mit dem Service-Anbieter „DoctorBox GmbH“ zusammen (siehe www.doctorbox.de/schnelltest). Nach dem Download der sog. „DoctorBox-App“ und der persönlichen Registrierung wählt man den Menüpunkt „Testbefund“. Hier ist das Testergebnis ca. 15 Minuten nach dem Schnelltest einsehbar. Der erhaltene tagesaktuelle Testbefund wird zusätzlich auf einem Barcodeaufkleber/Armbändchen hinterlegt und ist beim Einlass auf das Kunstrasengelände vorzuzeigen. Infos zu weiteren Standorten der Teststellen in Bonn finden Sie hier.

1.4 Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie genesene Personen erhalten Einlass ohne Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests. Der Nachweis der Impfung oder der Genesung nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist vom Ticket-Inhaber*in zu erbringen. Der Nachweis richtet sich nach den amtlichen Anforderungen, insbesondere nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und ist am Einlass zur Veranstaltung gegenüber dem Einlasspersonal zu erbringen.

1.5 Ticket-Inhaber*innen denen der Zutritt zum Kunstrasen-Gelände wegen eines positiven Testergebnisses oder typischer Erkältungssymptome (siehe Ziffer 1.1) verwehrt ist, können ihre Tickets nach Maßgabe der Ziffer 5.3 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der KUNST!RASEN GmbH zurückerstattet verlangen. Darüber hinaus gehende Ansprüche insbesondere solche für Reise- und Übernachtungskosten oder für sonstige nutzlose Aufwendungen sind ausgeschlossen.

2. Steh- und Sitzplätze / Zuschauerzahlen / Reduzierungen
2.1
Ausgehend von der aktuellen Fassung des Hygiene-Rahmenkonzeptes der KUNST!RASEN GmbH werden bei Veranstaltungen auf dem Kunstrasengelände 20 % der maximal zulässigen Besucherkapazität angeboten. Die Besucherzahl beträgt gemäß den aktuellen Abstandsregelungen 2000 Besucher bei Stehplatzveranstaltungen und 2000 Besucher bei bestuhlten Veranstaltungen.

2.2 Für den Fall, dass die in Ziffer 2.1 genannten maximalen Besucherkapazitäten infolge verschärfter gesetzlicher oder behördlicher Corona-Schutzmaßnahmen kurzfristig reduziert werden müssen, werden die betroffenen Ticket-Inhaber*innen rechtzeitig über mögliche Einschränkungen informiert. Die KUNST!RASEN GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter sind berechtigt, im Falle einer hieraus resultierenden notwendigen Anpassung des Hygiene-Rahmenschutzkonzepts, die Aufplanung der Besucherbereiche dergestalt zu ändern, dass aktuell bestehende Steh- und Sitzplatzbereiche oder auch einzelne Besucherplätze nicht mehr zur Verfügung stehen. Ticket-Inhaber*innen, deren jeweilige Steh- oder Sitzplätze nicht mehr zur Verfügung stehen, können Ihre Tickets gemäß Ziffer 5.3 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der KUNST!RASEN GmbH zurückerstattet verlangen. Darüber hinaus gehende Ansprüche insbesondere solche für Reise- und Übernachtungskosten oder für sonstige nutzlose Aufwendungen, sind ausgeschlossen.

3. Datenschutz / Angabe der persönlichen Daten
Um im Verdachtsfall die Nachverfolgung von Infektionsketten im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie sicherstellen zu können, werden im Rahmen des Ticket-Erwerbs die Vornamen und Nachnamen, die Anschrift und die Telefonnummer sowie der Steh- bzw. Sitzplatz / Block der Ticket-Inhaber*Innen erfasst. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und -verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO i.V.m. den Bestimmungen der geltenden Coronaschutz-Verordnung. Eine Übermittlung der o.g. Daten erfolgt an das zuständige Gesundheitsamt, ausschließlich auf dessen Anforderung und zum Zweck der Nachverfolgung von Desinfektionsketten sowie zur Information der Betroffenen und zur Anordnung von Infektions-Schutzmaßnahmen. Die Daten werden vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Veranstaltung gespeichert. Anschließend werden diese gelöscht und vernichtet.

4. Abstands- und Hygieneregeln im Zuschauerbereich
4.1
Die KUNST!RASEN GmbH und der jeweilige Veranstalter sind berechtigt, zur Umsetzung gesetzlicher oder behördlicher Hygieneschutz-Anforderungen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen zu fordern, ausgenommen sind Angehörige eines Hausstandes. Direkt nebeneinander liegende Plätze dürfen gemäß der hygieneschutz-rechtlichen Anforderung aktuell nur Ehe- oder Lebenspartner*innen, Angehörige desselben Haushalts und Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht, belegen. Diese Regelung gilt aktuell bis maximal X Personen.

4.2 Ticket-Inhaber*innen können zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (OP- oder FFP-2 Masken) – gemäß den Empfehlungen des RKI – während des gesamten Aufenthalts auf dem Kunstrasen-Gelände verpflichtet werden.

4.3 Vor Ort weisen Beschilderungen auf die Einhaltung der geltenden Mindestabstände und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sowie weitere Schutz- und Hygienemaßnahmen bzw. Verhaltensregeln hin. Im Übrigen gelten die Regelungen der Hausordnung der KUNST!RASEN GmbH .

5. Inkrafttreten, Vorrang
Diese Ergänzungen zu den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen und der Hausordnung der KUNST!RASEN GmbH treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzen ältere Versionen. Sie gehen abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen und der Hausordnung der KUNST!RASEN GmbH vor.